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Aufenthaltserlaubnis für Studenten Erstantrag für die Aufenthaltserlaubnis Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes Bundespolizeidirektionen in Österreich Wie bekomme ich ein Aufenthaltserlaubnis? Studierende aus EWR-Ländern sowie aus der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge bestehen Sonderregelungen. Für alle anderen Studierenden gilt: Wenn Du in Österreich bleiben willst, benötigst Du eine Aufenthaltserlaubnis. Dabei ist es notwendig, daß Du den Zweck Deines Aufenthalts, also das Studium/Schulausbildung, angibst. Wofür ??? Da ausländische Studierende nur eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Studium haben, dürfen sie in Österreich nicht arbeiten. Was passiert, wenn? Wird ein ausländischer Studierender bei der Schwarzarbeit erwischt, kann das schwerwiegende Folgen haben. Es kann zu einer Ausweisung und sogar zu einem Aufenthaltsverbot kommen! (Mehr Info, siehe Kapitel: Arbeit) Wo kann bzw. darf ich den Erstantrag stellen, bzw. was für Dokumente brauche ich? Den ersten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mußt Du vom Ausland aus vor der Einreise stellen. Was ist dazu notwendig? Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, Zulassungsbescheid Photo Kopie der beschriebenen Seiten des Reisepasses Geburtsurkunde ein polizeiliches Führungszeugnis aus deinem Heimatland, das nicht älter als vier Wochen sein darf Außerdem mußt Du beim Erstantrag angeben, wo Du in Zukunft studieren willst und wovon Du während des Studiums leben wirst. Wo kannst du den Erstantrag stellen? über eine österreichische Auslandsvertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) einreichen mit der Post an die zuständige Behörde in Österreich schicken durch einen Vertreter direkt bei der Behörde im Inland einbringen über die Universität einreichen. Hinweis für Studienbewerber für Universitäten künstlicher Richtung und Fachhochschulstudiengänge: StudienbewerberInnen für Universitäten der Künste und Fachhochschul-Studiengänge sollten aufgrund der Mitteilung des Termins der Aufnahmeprüfung gleichzeitig ein Visum D und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das Visum ermöglicht die Teilnahme am Aufnahmeverfahren. Kommt die Studienzulassung zustande, wird gegen den entsprechenden Nachweis in der Folge in Österreich die Aufenthaltserlaubnis ausgefolgt. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Die Aufenthaltserlaubnis muß vor Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden. Was ist dazu notwendig: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels Fortsetzungsbestätigung Photo Kopie des Reisepasses Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts Rechtsanspruch auf eine für InländerInnen ortsübliche Unterkunft (Mietvertrag, Heimvertrag etc.) eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung. Was ist der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts? Ausreichende Mittel für die Sicherung des Lebensunterhalts sind -an deinem persönlichen Bedüfnissen gemessen- derzeit insgesamt öS 70.000,- für ein Jahr angesehen. Der Betrag erhöht sich bei Familiennachzug entsprechend. Als Belege dafür gelten z.B.: Kontoauszug eines Kontos mit ausreichender Deckung in Österreich Bankbeleg über den Kauf von Traveller-Schecks eine beglaubigte Bestätigung der/des Unterhaltsverpflichteten Stipendienzusage Das Antragsformular erhältst Du bei der Fremdenpolizei (Bezirksverwaltungsbehörde/Bundespolizeidirektion). Wo befinden sich die Bundespolizeidirektionen? Wien 1090 Wien, Wasagasse 20 Tel.: (01) 31 344 - 0 Graz 8010 Graz, Paulustorgasse 8 Tel.: (0316) 888 - 0 Leoben 8700 Leoben, Josef Heißl-Straße 14 Tel.: (03842) 22 600 - 0 Innsbruck 6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 8 Tel.: (0512) 59 00 - 0 Salzburg 5033 Salzburg, Alpenstraße 90 Tel.: (0662) 63 83 - 0 Linz 4010 Linz, Nietzsche-Straße 33 Tel.: (0732) 78 03 - 0 Klagenfurt 9010 Klagenfurt, Ruprechter Straße 3 Tel.: (0463) 53 33 - 0

 

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