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Aufenthaltserlaubnis für Studenten
Erstantrag für die Aufenthaltserlaubnis
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
Bundespolizeidirektionen in Österreich
Wie bekomme ich ein Aufenthaltserlaubnis?
Studierende aus EWR-Ländern sowie aus der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge bestehen Sonderregelungen. Für alle anderen Studierenden gilt: Wenn Du in Österreich bleiben willst, benötigst Du eine Aufenthaltserlaubnis. Dabei ist es notwendig, daß Du den Zweck Deines Aufenthalts, also das Studium/Schulausbildung, angibst.
Wofür ???
Da ausländische Studierende nur eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Studium haben, dürfen sie in Österreich nicht arbeiten.
Was passiert, wenn?
Wird ein ausländischer Studierender bei der Schwarzarbeit erwischt, kann das schwerwiegende Folgen haben. Es kann zu einer Ausweisung und sogar zu einem Aufenthaltsverbot kommen! (Mehr Info, siehe Kapitel: Arbeit)
Wo kann bzw. darf ich den Erstantrag stellen, bzw. was für Dokumente brauche ich?
Den ersten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mußt Du vom Ausland aus vor der Einreise stellen.
Was ist dazu notwendig?
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels,
Zulassungsbescheid
Photo
Kopie der beschriebenen Seiten des Reisepasses
Geburtsurkunde
ein polizeiliches Führungszeugnis aus deinem Heimatland, das nicht älter als vier Wochen sein darf
Außerdem mußt Du beim Erstantrag angeben, wo Du in Zukunft studieren willst und wovon Du während des Studiums leben wirst.
Wo kannst du den Erstantrag stellen?
über eine österreichische Auslandsvertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) einreichen
mit der Post an die zuständige Behörde in Österreich schicken
durch einen Vertreter direkt bei der Behörde im Inland einbringen
über die Universität einreichen.
Hinweis für Studienbewerber für Universitäten künstlicher Richtung und Fachhochschulstudiengänge:
StudienbewerberInnen für Universitäten der Künste und Fachhochschul-Studiengänge sollten aufgrund der Mitteilung des Termins der Aufnahmeprüfung gleichzeitig ein Visum D und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das Visum ermöglicht die Teilnahme am Aufnahmeverfahren. Kommt die Studienzulassung zustande, wird gegen den entsprechenden Nachweis in der Folge in Österreich die Aufenthaltserlaubnis ausgefolgt.
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis muß vor Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden.
Was ist dazu notwendig:
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
Fortsetzungsbestätigung
Photo
Kopie des Reisepasses
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
Rechtsanspruch auf eine für InländerInnen ortsübliche Unterkunft (Mietvertrag, Heimvertrag etc.)
eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung.
Was ist der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts?
Ausreichende Mittel für die Sicherung des Lebensunterhalts sind -an deinem persönlichen Bedüfnissen gemessen- derzeit insgesamt öS 70.000,- für ein Jahr angesehen. Der Betrag erhöht sich bei Familiennachzug entsprechend.
Als Belege dafür gelten z.B.:
Kontoauszug eines Kontos mit ausreichender Deckung in Österreich
Bankbeleg über den Kauf von Traveller-Schecks
eine beglaubigte Bestätigung der/des Unterhaltsverpflichteten
Stipendienzusage
Das Antragsformular erhältst Du bei der Fremdenpolizei
(Bezirksverwaltungsbehörde/Bundespolizeidirektion).
Wo befinden sich die Bundespolizeidirektionen?
Wien
1090 Wien, Wasagasse 20
Tel.: (01) 31 344 - 0 Graz
8010 Graz, Paulustorgasse 8
Tel.: (0316) 888 - 0
Leoben
8700 Leoben, Josef Heißl-Straße 14
Tel.: (03842) 22 600 - 0 Innsbruck
6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 8
Tel.: (0512) 59 00 - 0
Salzburg
5033 Salzburg, Alpenstraße 90
Tel.: (0662) 63 83 - 0 Linz
4010 Linz, Nietzsche-Straße 33
Tel.: (0732) 78 03 - 0
Klagenfurt
9010 Klagenfurt, Ruprechter Straße 3
Tel.: (0463) 53 33 - 0
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